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   OVG Niedersachsen, 07.02.1994 - 6 M 4531/93   

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https://dejure.org/1994,5308
OVG Niedersachsen, 07.02.1994 - 6 M 4531/93 (https://dejure.org/1994,5308)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.02.1994 - 6 M 4531/93 (https://dejure.org/1994,5308)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Februar 1994 - 6 M 4531/93 (https://dejure.org/1994,5308)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 114 Abs. 6 S. 1 BRAGO; § 40 BRAGO; § 47 Abs. 8 VwGO
    Anwaltsgebühren; Verfahren der einstweiligen Anordnung; Normenkontrollverfahren; Volle Gebühr; Geltender Gebührensatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwaltsgebühren; Verfahren der einstweiligen Anordnung; Normenkontrollverfahren; Volle Gebühr; Geltender Gebührensatz

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 421
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1990 - 21 D 66/89

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ; Rechtsanwaltsgebühren für Eilverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.1994 - 6 M 4531/93
    Die von dem Verfahrensbevollmächtigten der Ag. zitierten Belege für die Gegenmeinung (VGH München, BayVBl 1989, 27 und AnwBl 1994, 43; OVG Münster, NVwZ-RR 1990, 667; aus der Kommentarlit.: Gerold/Schmidt/ v. Eicken/Madert, BRAGO, 11. Aufl., § 114 Rdnr. 15) geben dem Senat keine Veranlassung, an der bisherigen Rechtsprechung nicht mehr festzuhalten.

    Daß Entscheidungen über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes unter Umständen eine ganz erhebliche praktische Bedeutung zukommen (dazu OVG Münster, NVwZ-RR 1990, 667), ist keine Besonderheit der erstinstanzlichen Verfahren vor dem OVG, sie kann auch tatsächlich bedeutsam und mit Breitenwirkung ausgestatteten erstinstanzlichen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten vor dem VG zukommen.

  • VGH Bayern, 12.09.1988 - 8 AS 87.40038
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.1994 - 6 M 4531/93
    Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluß steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats (OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.9.1984 - 6 D 6/84; ebenso VGH München, NVwZ-RR 1989, 335 = BayVBl 1989, 28 und NVwZ-RR 1990, 666; Hartmann, KostenG, 25. Aufl., § 114 BRAGO, Rdnrn. 21, 26).

    Die besondere Bedeutung der (Hauptsache-)Verfahren vor dem OVG rechtfertigt es, in Parallelität zu den dort anhängigen Berufungsverfahren dem Rechtsanwalt in diesem Verfahren ebenfalls 13/10-Gebühren zuzubilligen (VGH München, NVwZ-RR 1989, 335 = BayVBl 1989, 28, unter Hinw. auf die Gesetzesmaterialien).

  • VGH Bayern, 18.05.1990 - 20 AS 89.40007
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.1994 - 6 M 4531/93
    Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluß steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats (OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.9.1984 - 6 D 6/84; ebenso VGH München, NVwZ-RR 1989, 335 = BayVBl 1989, 28 und NVwZ-RR 1990, 666; Hartmann, KostenG, 25. Aufl., § 114 BRAGO, Rdnrn. 21, 26).
  • VGH Bayern, 04.06.1992 - 14 NE 91.297

    Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses durch Erstattung außergerichtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.02.1994 - 6 M 4531/93
    Die von dem Verfahrensbevollmächtigten der Ag. zitierten Belege für die Gegenmeinung (VGH München, BayVBl 1989, 27 und AnwBl 1994, 43; OVG Münster, NVwZ-RR 1990, 667; aus der Kommentarlit.: Gerold/Schmidt/ v. Eicken/Madert, BRAGO, 11. Aufl., § 114 Rdnr. 15) geben dem Senat keine Veranlassung, an der bisherigen Rechtsprechung nicht mehr festzuhalten.
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